Maßnahme zu Erhalten oder Herstellen des zum Verkehr freizuhaltenden Raumes.
(Zitat: ZTV-Baumpflege, Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Ausgabe 2006)
Über Straßen 4,50 m Höhe, über Geh- Radwegen 2,50 m Höhe.
Maßnahme zu Erhalten oder Herstellen des zum Verkehr freizuhaltenden Raumes.
(Zitat: ZTV-Baumpflege, Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Ausgabe 2006)
Über Straßen 4,50 m Höhe, über Geh- Radwegen 2,50 m Höhe.