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Verkehrssicherung

Eine Verkehrssicherungspflicht bzw. Verkehrspflicht ist in Deutschland eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen nach den §§ 823 ff. BGB führen kann.

Bei der Baumpflege trägt üblicherweise zunächst der Grundstückseigentümer, auf dessen Grund und Boden die Bäume stehen, die Verkehrssicherungspflicht. Er ist für die potenzielle Gefahrenquelle „Baum“ primär verantwortlich. … weiterlesen